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Verkehrsrechtsprofi: Der Schlüssel zur Lösung Ihrer rechtlichen Probleme!

Wir kämpfen für Ihr Recht

Vermeiden Sie mühselige Prozesse – ich kümmere mich um eine unverzügliche Abwicklung, sodass Sie schnell an Ihr Recht und Geld kommen. Ein Anruf genügt!

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Wie können wir Ihnen helfen?

Autokauf

Auch beim Gebrauchtwagenkauf von Privat haben Sie Rechte.
Weigert sich der Verkäufer nach Ihrem Gebrauchtwagen Kauf nachzubessern? Wollen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten?

Verkehrsunfall

Ist die Gegenseite an dem Unfall schuld, ist meine Arbeit für Sie sogar kostenlos.
Ich nehme Ihnen nach einem Verkehrsunfall die komplette Korrespondenz mit der Versicherung ab. Ich sorge für Ihren bestmöglichen Schadensersatz und kümmere mich um die gesamte Angelegenheit.

Führerschein weg

Oft lässt sich der Führerschein retten.
Ist anlässlich einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat ihr Führerschein gefährdet? Geben Sie nicht direkt nach und lassen Sie besser vorher durch mich den Sachverhalt prüfen.

Bußgeldbescheid

Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen.
Sind Sie zu schnell gefahren und droht nun ein hohes Bußgeld und eventuell ein Fahrverbot? Ca. 40 Prozent aller Geschwindigkeitsmessungen sind fehlerhaft und lassen sich angreifen.

Fahrerflucht

Ermittelt man gegen Sie wegen Fahrerflucht?
Machen Sie keine Angaben zur Sache, um nicht eine Strafe und den Verlust Ihres Versicherungsschutzes zu riskieren. Ich prüfe, was die Polizei gegen Sie in der Hand hat. Sehr oft kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Alkohol am Steuer

Wurde Sie bei einer Trunkenheit Fahrt erwischt?
Machen Sie keine Angaben zur Sache. Ihr Führerschein ist sonst in Gefahr. Ich beantrage für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte und erarbeite mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.

Verpassen Sie keine Fristen!

Jetzt vom Anwalt beraten lassen

Kundenstimmen

Janine HoffJanine Hoff
13:53 18 Oct 23
Sehr kompetenter und guter Anwalt. Ein Anruf und er hat sich sofort um meine Angelegenheit gekümmert und ist sehr zuverlässig und schnell in der Bearbeitung. Ich kann jedem nur empfehlen. Würde immer wieder Herr Manduzio als Anwalt wählen!
Kristina LenzKristina Lenz
14:50 27 Sep 23
Toller kompetenter Anwalt und einfache unkomplizierte Abwicklung. Ich war immer bestens informiert.Für mich persönlich war auch die unkomplizierte Kommunikation toll – alles per e-Mail oder anderer Kommunikationsmittel eingereicht.Kann ich nur weiterempfehlen . 👍
Jacqueline KrämerJacqueline Krämer
15:17 26 Aug 23
Toller Anwalt, sehr gute Beratung ,Kann Herr Manduzio bestens weiter empfehlen 🙂
Sarah PerroneSarah Perrone
10:14 05 Aug 23
Wir sind total zufrieden. Herr Manduzio hat uns bei einem komplizierten Fall kompetent beraten und vertreten. Wir sind dank ihm schnell zu unserem Recht gekommen.
Mathias RaschMathias Rasch
10:18 02 Aug 23
Ich war beruflich im Raum NRW unterwegs. Dann bin ich leider unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden. Da es das erste mal in so einem Ausmaße war, war ich erstmal etwas hilflos. Einfach mal gegooglet und diesen kompetenten Anwalt entdeckt.Er scheint ein starkes Netzwerk zu haben, er fragte mich wegen Gutachten. Bis dato wusste ich nicht, dass mir das zusteht als Geschädigter. Er hat mir einen kompetenten Kfz Gutachter aus der Region zur Verfügung gestellt und alles ist sehr sachlich und auch fachlich seinen Weg gegangen.Mega schnelle Regulierung des Schadens, umfangreiche Beratung, jederzeit erreichbar und menschlich super.Nur zu empfehlen!
Morad El HadouchiMorad El Hadouchi
08:56 24 Jul 23
Vielen Dank Herr Manduzio für die kompetente und beharrliche Begleitung meines Rechtsfalls gegen die gegnerischen Versicherung. Sie verhalfen mir zur 100% – Regulierung meines Kfz-Schadens. Zuverlässiger und toller Kontakt in all der Zeit. Weiter so Herr Rechtsanwalt Manduzio!
Michael D.Michael D.
15:11 27 Jun 23
Ein sehr guter und Zuverlässiger Rechtsanwalt mit viel Biss und Einsatz! Über jedes Detail und Neuigkeiten wird man hier direkt Informiert. Ohne Wartezeit oder sonst was. Bei einem Rückruf meldete sich immer Herr Rechtsanwalt Manduzio persönlich. Kann ich bestens empfehlen und wird definitiv auch meine Nummer 1 sein im Schadensfall.
Maik PramorMaik Pramor
05:55 16 Jun 23
Super netter & kompetenter Rechtsanwalt! Reagiert sehr schnell und ist jederzeit erreichbar. Wer auf der Suche nach einem Anwalt für Verkehrsrecht ist, der ist hier definitiv an der richtigen Adresse. Klare Empfehlung! Bitte weiter so.
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Verkehrsrechts-Experte:

Ihr Recht, unser Können
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Rechtsanwalt Alexander Manduzio

Ablauf

1. Rufen Sie mich an

Klicken Sie einfach auf eine der Telefonnummern hier auf der Webseite und rufen Sie mich an. Ich helfe Ihnen eine Lösung für Ihr Problem zu finden.

2. Fall-Einschätzung

Schildern Sie mir Ihr Anliegen und ich werde Ihnen eine Einschätzung geben, ob ich Ihnen helfen kann.

3. Wir legen los!

Erst, wenn Sie sich dazu aktiv entscheiden, dass ich Sie beraten und als Ihr Anwalt vertreten darf, kommt es zu einem Mandatsverhältnis . Ich übernehme dann Ihre Angelegenheit und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

Häufige Fragen

Ein Unfall, egal ob kleiner Parkrempler oder größerer Schaden, wird von niemandem gewollt und stellt eine Ausnahmesituation dar, auf die man in der Regel nicht vorbereitet ist.

Sollte Ihr Auto bei einem Unfall beschädigt worden sein, wird für die Erstattung Ihres Unfallschadens die KFZ-Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig sein.

Da eine Versicherung nur dann profitabel arbeiten kann, wenn sie Schäden besonders sparsam erstattet, wird sie versuchen, auch Ihren Unfallschaden mit dem absolut nötigsten Schadensersatz auszugleichen.

Es gibt einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. Die Versicherung hat typischerweise daher das Ziel, auch bei einer klaren Schuldfrage, die Höhe Ihres Schadensersatzes so niedrig wie möglich zu halten.

Daher ist es empfehlenswert, im Falle eines Verkehrsunfalls stets auf die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Verkehrsrecht zu setzen.

Vermutlich werden Sie nach einem Verkehrsunfall nur bei einer unklaren Sachlage annehmen, dass sich hier ein Rechtsanwalt lohnt.

 Sie fragen sich vermutlich, was ein Rechtsanwalt für Sie tun kann oder soll, wenn für alle Beteiligten klar ist, dass der Gegner die Schuld trägt.

Hilfreich mag für Sie folgende Aussage im Urteil des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13) sein:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Tun Sie sich daher selbst einen Gefallen und beauftragen sie auch bei einem einfachen Unfall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, der ihren Schadensersatz bestmöglich geltend macht und ihnen den Stress der gesamten Abwicklung abnimmt.

Beauftragen Sie mich mit der Abwicklung Ihres Unfallschadens, da ich über umfassende theoretische und praktische Kenntnisse in der Unfallschaden Abwicklung verfüge.

Meine theoretischen Kenntnisse werden durch das erfolgreiche Absolvieren des Lehrgangs Fachanwalt für Verkehrsrecht und permanente Fortbildungen belegt.

Praktische Erfahrungen kann ich durch jahrelange Tätigkeit in Rechtsanwaltskanzleien für Verkehrsrecht und auch Tätigkeiten in der Versicherungsbranche nachweisen.

Mein Anspruch an meine Arbeit nach Ihrer Beauftragung zur Unfallabwicklung lautet: Bestmöglicher Schadensersatz bei stressfreier Abwicklung.

Mit meiner Hilfe erhalten Sie Ihren Schadensersatz schneller, umfassender und stressfreier.

Sollten Sie an einem Unfall beteiligt sein, kommt auf Sie eine große Menge an Arbeit und Organisation zu.

Ihre Frage sollte daher nicht lauten, was Sie selbst alles zu veranlassen haben nach einem Unfall, sondern wie Sie kostengünstig einen Dritten mit diesem Problem beauftragen.

Nach einem Unfall haben Sie also lediglich eine einzige Sache zu tun: Rufen Sie mich an.

Ich helfe Ihnen in dieser Ausnahmesituation, indem ich bei Ihrer Unfallabwicklung u.a. Folgendes für Sie kläre:

  • Ermittlung der Versicherung vom Unfallgegner
  • Korrespondenz mit der Versicherung
  • Geltendmachung aller Ihrer Rechte
  • Prüfen von Kürzungen der Versicherungen.
  • Auswahl eines geeigneten KFZ-Gutachters Ihrer Wahl
  • Unterstützung, ob, wann und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • Organisation Mietwagen
  • Schmerzensgeld Forderungen

Die beste Nachricht für Sie nach einem unverschuldeten Unfall dürfte lauten: Die Anwaltskosten werden von der Versicherung des schuldigen Unfallgegners übernommen. Sie haben daher keine Kosten!

Wenn Sie auf die Hilfe eines Rechtsanwalts setzen, gehen Sie sicher, dass die Abwicklung Ihres Unfalls in guten Händen ist. 

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie oder der Unfallgegner schuld ist, scheuen Sie sich nicht vor einem Anruf. Wir klären Sie unverbindlich und ohne Kostenrisiko über alles auf.

Oberstes Gebot, wenn gegen Sie wegen Fahrerflucht ermittelt wird: Schweigen Sie und machen Sie keine Aussagen zur Sache.

Der Polizei ist es rechtlich untersagt, aus ihrem Schweigen  negative Schlüsse zu ziehen. Die möglichen Strafen nach einer Fahrerflucht sind zu gravierend, um sich ohne anwaltliche Unterstützung zum Tatvorwurf zu äußern.

Sollte gegen sie wegen Fahrerflucht ermittelt werden, ist nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe möglich. Regelmäßig ist ebenfalls die Fahrerlaubnis in Gefahr und ihre eigene Versicherung kann gegen Sie sogenannte Regressansprüche geltend machen. 

Setzen Sie sich daher nicht diesem enormen Risiko aus und nutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Gemäß Paragraph 142 StGB wird eine Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert.

Daneben ist je nach Tatumständen mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. Für die Dauer von 12 Monaten ist regelmäßig der Führerschein abzugeben.

Meistens meldet sich auch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung und fordert von ihnen nach einer Unfallflucht den an den Unfallgegner geleisteten Schadensersatz zurück.

Da die strafrechtlichen Konsequenzen nach einer Fahrerflucht zu gravierend sind, sollte unbedingt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden.

Der Rechtsanwalt beantragt für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte der Polizei und entwickelt auf dieser Grundlage für Sie eine Verteidigungsstrategie.

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt die geltende Rechtsprechung im Bereich der Unfallflucht und kann für Sie Vorwürfe der Ermittlungsbehörden entkräften.

Monatelange Unklarheiten hinsichtlich des Führerschein Verbleibs, unberechtigte Rückforderungen Ihrer eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung, öffentliche Hauptverhandlungen vor einem Strafgericht bleiben Ihnen so erspart.

Durch anwaltliche Unterstützung lassen sich viele Verfahren wegen Unfallflucht bereits im Ermittlungsverfahren mit einer Einstellung des Verfahrens abschließen.

Wenn gegen Sie wegen Fahrerflucht ermittelt wird, benötigen Sie einen Rechtsbeistand, der sich sowohl im Verkehrsrecht als auch Strafrecht zuhause fühlt.

Als Rechtsanwalt bin ich nahezu ausschließlich im Verkehrsrecht tätig und kann daher den Vorwurf der Unfallflucht sowohl schadenrechtlich als auch strafrechtlich für Sie untersuchen.

Durch diese Schnittstellen Kompetenz stelle ich sicher, dass wir sämtliche Einzelheiten, auf denen der Vorwurf der Unfallflucht beruht, rechtlich prüfen und anzweifeln können.

Viele Verfahren lassen sich so durch eine Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 153a, 170 Absatz 2 StPO abschließen.

Lässt sich der Vorwurf der Unfallflucht nicht entkräften, so lautet unser Ziel, die angedrohte Strafe und die damit verbundenen Nachteile für ihre Lebensführung auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Da jeder Fall seine eigenen Besonderheiten hat, kann ich Ihnen an dieser Stelle natürlich noch keinen konkreten Preis nennen.

Wie so oft, sollte die Frage aber nicht lauten, was die Verteidigung kostet, sondern was es kostet, wenn man sich nicht für eine anwaltliche Hilfe bei der Unfallflucht entscheidet:

Eine Verurteilung wegen Fahrerflucht zieht schwerwiegende Konsequenzen nach sich (Geldstrafe, eventuell Entziehung der Fahrerlaubnis, Regressansprüche).

Andererseits bieten Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht oftmals mehr Handlungsspielraum für eine effektive Verteidigung im Vergleich zu vielen anderen Straftaten. Sowohl auf tatsächlicher Ebene als auch im rechtlichen Rahmen eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten, um optimale Ergebnisse für Sie als Mandanten zu erzielen.

Sie können mich daher jederzeit gerne für ein unverbindliches Gespräch kontaktieren und Ihren persönlichen Fall schildern.

Dann kann ich Ihnen sagen, welche Kosten konkret auf Sie zukommen.

Stellt sich nach einem Gebrauchtwagen Kauf heraus, dass das Fahrzeug Probleme bereitet, stellt sich die Frage, welche Rechte Sie als Käufer haben und wie Sie diese Rechte geltend machen können.

Viele Käufer gehe irrtümlich davon aus, dass bei einem Gewährleistungsausschluß keine Rechte geltend gemacht werden können.

Liegt jedoch ein arglistiges Handeln des Verkäufers vor, ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam und Sie können auf ihre Rechte bestehen.

Regelmäßig werden Sie dann vom Verkäufer eine Nachbesserung in Bezug auf den Mangel fordern können.

Sollte wiederholt auch bei Nachbesserung das Problem weiter bestehen, können Sie unter Umständen vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

 Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht berate ich Sie hier gerne über ihre Möglichkeiten, damit Ihr Ziel bestmöglich erreicht wird.

Falls der Verkäufer die Nachbesserung verweigert, die Nachbesserung zweimal erfolglos bleibt (bezogen auf die jeweiligen Mängel) oder die Reparatur aus zumutbaren Gründen nicht durchgeführt werden kann, steht Ihnen als Käufer bei einem wesentlichen Mangel das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten und eine Rückerstattung des Kaufpreises zu verlangen.

Es ist jedoch zu beachten, dass man sich als Käufer regelmäßig den Gebrauchsvorteil durch Nutzung des Fahrzeuges anrechnen lassen muss.

Sollte sich nach einem Gebrauchtwagenkauf ein Mangel am Fahrzeug zeigen, für den der Verkäufer verantwortlich ist, gilt es viele rechtlichen Regelungen zu beachten.

So gibt es nicht nur unterschiedliche Formen der Gewährleistung, sondern es gilt auch das Zusammenspiel dieser rechtlichen Regelungen zu beachten.

Eine oft zu schnell vorgenommener Reparatur, kann im Zweifel dazu führen, dass Sie keinen Gewährleistungsanspruch gegen ihren Verkäufer geltend machen können.

Durch anwaltliche Unterstützung sorgen Sie also bei Problemen nach einem Gebrauchtwagenkauf dafür, dass Sie alle ihre Rechte kennen und diese bestmöglich geltend machen.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, kann bei Streitfragen über das Vorliegen eines Mangels oft auch kostenlos ein Privatgutachten in Auftrag gegeben werden.

Nach einem Gebrauchtwagenkauf und den dann leider erst zu spät festgestellten Mängel, neigen viele Verkäufer oft dazu, jegliche Forderung auf Nachbesserung abzulehnen.

Viele berufen sich zu Unrecht auf einen Gewährleistungsausschluss, verweisen auf eine erfolgte Probefahrt oder nehmen das Problem nicht ernst.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiß ich mit den üblichen Verhaltensweisen von Verkäufern im Gewährleistungsfall umzugehen.

Durch Kenntnis der entsprechenden Rechtsprechung in diesem Bereich kann ich für Sie als Käufer Ihre Erfolgsaussichten rechtlich bewerten und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Regelmäßig sind die Kosten für meine anwaltliche Unterstützung vom Verkäufer zu tragen, wenn er sich mit der Behebung des Mangels im Verzug befindet.

Sie haben dann kein Kostenrisiko zu tragen.

Melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch. Sollten Sie im Besitz einer Rechtschutzversicherung sein, hole ich dann für Sie kostenlos auch eine Zusage Ihrer Rechtschutzversicherung ein.

In Bezug auf Straftaten im Zusammenhang Alkohol am Steuer (gemäß § 316 des Strafgesetzbuches) unterscheidet die Rechtsprechung zwischen „relativer Fahruntüchtigkeit“ und „absoluter Fahruntüchtigkeit“.

Relative Fahruntüchtigkeit: Die Blutalkoholkonzentration liegt zwischen 0,3 Promille und 1,09 Promille und es treten zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auf. Wenn solche Beeinträchtigungen vorhanden sind, liegt eine strafbare Handlung vor. Liegen keine offensichtlichen Beeinträchtigungen vor, kommt eine Ordnungswidrigkeit in Betracht.

Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen sind geistige und körperliche Einschränkungen, die auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sind. Hierzu zählen zum Beispiel das Fahren in „Schlangenlinien“ oder deutliche Überschreitungen bzw. Unterschreitungen der Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Absolute Fahruntüchtigkeit: Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille wird die Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar vermutet. In diesem Fall handelt es sich in jedem Fall um eine strafbare Handlung.

316 StGB sieht bei einer Alkoholfahrt sowohl die Verhängung einer Geldstrafe als auch die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr) vor. Zudem kann gemäß § 69 Absatz 1 StGB die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wer dennoch weiterfährt, begeht eine weitere Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG

Sollte es durch den Alkoholkonsum zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder fremder Sachen von bedeutendem Wert gekommen sein,  ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu  5 Jahren oder Geldstrafe möglich ( § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs).

Je nach Alkoholgehalt im Blut müssen Sie mit einer Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Diese Untersuchung ist verpflichtend, wenn Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bestehen. Um diesen Zweifeln sachgerecht zu begegnen, empfiehlt es sich, die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen.  Als spezialisierter Rechtsanwalt verfüge ich über umfangreiche Erfahrung im Bereich „Alkohol am Steuer“ und helfe Ihnen gerne weiter.

Je nach Alkoholisierungsgrad kommt auch der Verlust des Führerscheins in Betracht.

Ausgehend von der Schwere des Verstoßes, kommt entweder ein Fahrverbot oder sogar deutlich erschwerender ein Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht.

Wichtig: Fahrverbot und Fahrerlaubnis Entzug sind nicht dasselbe. Zwar hat beides zur Folge, dass Sie nicht mehr Auto fahren dürfen.

Ein Fahrverbot ist im Gegensatz zum Fahrerlaubnis Entzug zeitlich auf ein bis drei Monate begrenzt. Beim Entzug der Fahrerlaubnis hingegen kann es auch zur Nachschulung oder der Anordnung einer MPU kommen.

Im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit läuft es regelmäßig auf eine Entziehung der Fahrerlaubnis hinaus, die es dann anwaltlich zu überprüfen gilt.

Zusammengefasst: Abhängig von dem Grad der Alkoholisierung und der Frage, ob es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen ist, kann der Führerschein unterschiedlich lange abzugeben sein.

Ich beantrage für Sie Akteneinsicht nach einer Trunkenheitsfahrt. Oft können Verfahrensfehler so aufgedeckt werden. Erst nach Auswertung der Ermittlungsakte sollte man sich zum Tatvorwurf einlassen.

Es kann auch bereits unmittelbar nach der Trunkenheitsfahrt zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Da oft die Fahrerlaubnis zwingend für den Beruf benötigt wird, kann durch eine geeignete Erklärung hier der Job gesichert werden.

Insofern lohnt sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oft auch schon direkt, nachdem man mit Alkohol am Steuer erwischt wurde.  Durch frühzeitige anwaltliche Beratung lassen sich sehr oft schwere Folgen direkt vermeiden.

Je nach Tatvorwurf und Sachlage kommen typischerweise folgend Ziele in Betracht bei einer anwaltlichen Vertretung:

  • den Entzug der Fahrerlaubnis verhindern
  • falls ein Gerichtsprozess droht, eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens bewirken
  • kompetente Verteidigung in einem Gerichtsprozess, falls sich keine Einstellung erreichen lässt.

Gibt es eine Rechtsschutzversicherung, werden in der Regel Ihre Anwaltskosten übernommen. Wichtig: Es darf lediglich aufgrund von Fahrlässigkeit eine Verurteilung geben. Im Falle einer vorsätzlichen Begehung einer Alkoholfahrt ist die Kostendeckung normalerweise ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist es im Hinblick auf die Kosten stets das Ziel der Verteidigung, eine Verurteilung wegen Vorsatz zu verhindern.

Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, bespreche ich mit Ihnen im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung auch die möglichen Kosten.

Ein Fahrverbot kann bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise einer Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung um 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß, verhängt werden.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt hingegen, wenn Sie sich einer Straftat im Straßenverkehr schuldig machen, wie zum Beispiel Alkohol am Steuer (ab 1,1 Promille). Zudem kann der Entzug der Fahrerlaubnis auch eintreten, wenn Sie acht Punkte in Flensburg auf Ihrem Verkehrssünderkonto anhäufen.

Anders als beim bloßen Fahrverbot (maximale Dauer 3 Monate) bekommen Sie bei der Entziehung der Fahrerlaubnis den Führerschein nicht automatisch zurück.

Um wieder fahren zu dürfen, ist es erforderlich, diese Fahrerlaubnis erneut zu beantragen. Regelmäßig ist dies erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist möglich, die üblicherweise mindestens sechs Monate, aber auch mehrere Jahre betragen kann.  In manchen Fällen, insbesondere bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch, ist jedoch zunächst eine erfolgreiche Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich, bevor die Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis möglich ist.

Viele Bußgeldbescheide, vor allem wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, sind fehlerhaft.

Die Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) vor einiger Zeit interessante Ergebnisse erzielt:

  • Von insgesamt 1.810 überprüften Geschwindigkeitsmessungen erwiesen sich 5 Prozent aus technischen Gründen als nicht verwertbar, beispielsweise aufgrund von Fehlern im Aufbau der Messgeräte.
  • Weitere 62 Prozent wiesen Mängel hinsichtlich ihrer Beweisführung auf.
  • In 18 Prozent der Bußgeldbescheide wurden Formfehler festgestellt.

Fazit: Laut der Untersuchungen der Sachverständigenorganisation waren 85 Prozent der Bußgeldbescheide rechtlich anfechtbar!

 

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht überprüfe ich Ihren Bußgeldbescheid. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, haben Sie regelmäßig auch keine Kosten zu befürchten.

Nach Beantragung von Einsicht in die Bußgeldakte, welche Ihnen als Betroffenem in der Regel nur unter strengen Voraussetzungen gewährt wird, prüfe ich u.a.:

  • auf Messfehler
  • die korrekte Berücksichtigung von Toleranzen
  • die ordnungsgemäße Berechnung
  • das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Anhörung bei einem Vergehen
  • die Einhaltung von Fristen
  • gesicherte Identität Feststellung

Nach Einsichtnahme in die Akte teile ich Ihnen dann mit, ob es erfolgversprechend ist, gegen den Bußgeld Bescheid vorzugehen.

Nach Ihrer Kontaktaufnahme und einem Erstgespräch beantrage ich für Sie Akteneinsicht.

Je nach Behörde, wird die Akte regelmäßig innerhalb von 2 Wochen übermittelt.

Da wir vorsorglich Einspruch einlegen gegen den Bußgeldbescheid, haben Sie bis zur rechtskräftigen Entscheidung bis dahin auch keine Nachteile zu befürchten.

Erfahrungsgemäß kann ich Ihnen spätestes innerhalb von einer Woche nach Zugang der Ermittlungsakte mitteilen, ob sich weitere  eine Verteidigung  gegen das Bußgeld und den möglichen Punkt lohnt.

Das Bußgeld muss vorläufig nicht gezahlt werden, wenn ich die weitere Bearbeitung übernehme.

Ich lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Erst wenn rechtskräftig die Angelegenheit entschieden wurde, stellt sich die Frage, ob  das Bußgeld noch bezahlt werden muss.

Sollten Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht sein, haben Sie in der Regel ohnehin kein Kostenrisiko.

In allen anderen Fällen bespreche ich mit Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob sich eine anwaltliche Vertretung lohnt und kläre Sie über mögliche Kosten auf.

Kosten und zu erwartender Vorteil sollten immer in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sollten Sie beruflich z.B. auf den Führerschein angewiesen sein, dürfte eine anwaltliche Vertretung eher sinnvoll sein, als wenn es bloß um ein niedriges Bußgeld geht und Sie bislang Voreinträge in Flensburg haben.

Sollten Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht sein, haben Sie in der Regel kein Kostenrisiko.

In allen anderen Fällen bespreche ich mit Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob sich eine anwaltliche Vertretung lohnt und kläre Sie über mögliche Kosten auf.

Kosten und zu erwartender Vorteil sollten immer in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sollten Sie beruflich z.B. auf den Führerschein angewiesen sein, dürfte eine anwaltliche Vertretung eher sinnvoll sein, als wenn es bloß um ein niedriges Bußgeld geht und Sie bislang Voreinträge in Flensburg haben.

Ein Fahrverbot kann gemäß dem Strafgesetzbuch z.B. bei Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht verhängt werden.

 Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, ein Fahrverbot aufgrund der Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes und des Bußgeldkatalogs zu erhalten. Dies kann beispielsweise bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde bei Rot), einer Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung um 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts der Fall sein. Ein Fahrverbot stellt vor allem dann ein Problem dar, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind.

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines Fahreignungsgutachtens verlangt, fragen sich viele betroffene Mandanten, ob sie gegen die Anordnung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) vorgehen können.

Die Anordnung der MPU ist kein eigenständiger Verwaltungsakt, weshalb in der Regel nur die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht sollten Sie dann die Unverhältnismäßigkeit der MPU Anordnung hervorheben und entsprechend argumentieren, warum diese nicht notwendig ist.

Wollen Sie rechtliche Schritte gegen die MPU unternehmen, ist dies normalerweise nur möglich, wenn Sie gegen den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Verweigerung der Neuerteilung direkt vorgehen. Je nach Zuständigkeit stehen Ihnen dabei verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Gerichtliche Zuständigkeit: Einlegen einer Beschwerde
  • Zuständige Verwaltungsbehörde: Einlegen eines Widerspruchs oder Einreichen einer Anfechtungsklage

In der Folge wird ein Gericht die Maßnahmen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie verhältnismäßig sind, keine Verfahrensfehler vorliegen und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis tatsächlich an ein positives MPU-Gutachten geknüpft werden darf.

Sollten Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht sein, haben Sie in der Regel kein Kostenrisiko.

In allen anderen Fällen bespreche ich mit Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob sich eine anwaltliche Vertretung lohnt und kläre Sie über mögliche Kosten auf.

Kosten und zu erwartender Vorteil sollten immer in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sollten Sie beruflich z.B. auf den Führerschein angewiesen sein, dürfte eine anwaltliche Vertretung eher sinnvoll sein, als wenn es bloß um ein niedriges Bußgeld geht und Sie bislang Voreinträge in Flensburg haben.

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